Die Mitgliederversammlung des Vereins beschließt eine Beitragsordnung. Die Höhe der Beiträge, eventueller Aufnahmegebühren oder Umlagen werden von der Mitgliederversammlung in einer Beitragsordnung festgelegt, die in ihrer jeweils gültigen Fassung verbindlich ist.
Der Mitgliedsbeitrag ist fällig in zwei Tranchen jeweils zur Hälfte Anfang März und Ende Juli eines jeden Kalenderjahres.
Die Beendigung der Mitgliedschaft muss schriftlich gegenüber dem Vorstand und innerhalb einer Frist von 6 Monaten zum Ende des Geschäftsjahres erfolgen.